Ambulante
Pflege
Das Angebot der ABH GmbH bietet Ihnen und Ihren Angehörigen ein Rundum-Sorglos-Paket von kleinen Hilfen bis zur professionellen Pflege.
Pflegeleistungen
Beantragung
Die Leistungen der Pflegeversicherung können bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Pflegebedürftig ist, wer für die gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens aufgrund von Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate einen erheblichen Hilfebedarf hat.
Bei der Antragstellung sind die Mitarbeiter des ABH Pflegedienstes gerne behilflich.
Gutachten durch den Medizinischen Dienst
Die Feststellung des individuell benötigten Hilfebedarfes erfolgt durch Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher von der Pflegekasse beauftragt wird.
Die Begutachtung findet durch den Medizinischen Dienst im häuslichen Bereich statt und kann von Mitarbeitern des ABH Pflegedienstes begleitet werden.
Einstufung in einen Pflegegrad
Auf der Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit finanzieren die Pflegekassen die notwendigen Hilfen zuhause durch den häuslichen Pflegedienst.
Behandlungspflege § 37 Absatz 2 SGB V
Behandlungspflege (z. B. Blutdruck messen, Blutzucker messen, Spritzen, Verbände wechseln) wird vom behandelnden Arzt verordnet und dient zur Sicherung und Unterstützung der ärztlichen Behandlung.
Häusliche Krankenpflege § 37 Absatz 1 SGB V
Behandlungspflege (siehe oben) und Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn damit eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann.
Haushaltshilfe § 38 SGB V
Haushaltshilfe erhält, wenn wegen einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten oder stationären Kur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Im Haushalt muss bei Leistungsbeginn ein Kind leben, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Betreuung & Entlastung
Pflegebedürftige haben in der häuslichen Umgebung einen monatlichen Anspruch von 125 Euro für die Erstattung folgender Aufwendungen:
Leistungen der Tages- und Nachtpflege
Leistungen der Kurzzeitpflege und stationären Verhinderungspflege.
Leistungen eines Pflegedienstes, Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung (keine grundpflegerischen Leistungen / Ausnahme Pflegegrad 1).
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder aus anderen Gründen die Pflege für kurze Zeit nicht weiterführen kann, können jährliche Verhinderungspflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege kann jährlich stundenweise in Höhe von 1.612 € in Anspruch genommen werden.
Ebenfalls können zusätzlich 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis 806 Euro) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege verfällt zum Ende des Jahres.
Beratungsgespräche nach §37.3
Als professioneller Pflegedienst bieten wir qualifizierte Beratungsgespräche gemäß §37.3 an. In diesen individuellen Beratungen erhalten Pflegebedürftige und Angehörige umfassende Informationen zu Ansprüchen auf Leistungen.
Mit fundierten Fachkenntnissen beraten sie verständlich und einfühlsam zu allen Fragen rund um die Pflege. Sie unterstützen bei der Antragstellung und Inanspruchnahme von Leistungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise: Wir begleiten Sie bestmöglich in Ihrer Pflegesituation, finden gemeinsam Lösungen und nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.
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Montag - Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr
Der Seniorentreff in Hannover – bietet Senioren eine aufregende Betreuung im urbanen Alltag an.
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